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Was ist zu tun?

 

Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt (z.B. Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Internist, Phoniater, Allgemeinarzt oder Neurologe) durch eine gesetzliche Heilmittelverordnung (Rezept) oder ein Privatrezept verordnet werden.

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Nachdem der Arzt die Maßnahme der logopädischen Behandlung indiziert hat, vereinbaren Sie einen Termin in unserer Praxis.

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Die vollen Kosten der Therapie für Kinder und Jugendliche übernimmt ihre Krankenkasse.

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Der Gesetzgeber verpflichtet alle Patienten über 18 Jahre dazu, einen Eigenanteil selbst zu tragen. Dieser setzt sich aus einer Rezeptgebühr von 10,00 Euro für jedes Rezept, sowie 10% der Behandlungskosten zusammen.

Die Abrechnung der Zuzahlung erfolgt über mich, der Empfänger ist jedoch allein die Krankenkasse.

Ausnahmen gelten für Patienten, die von einer Zuzahlung befreit sind. Hierfür benötige ich eine Kopie der aktuellen Zuzahlungsbefreiung.

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