
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Logopädie Sprachreich
Gültigkeit von Kassenrezepten
Die gesetzlichen Krankenkassen geben strenge Fristen für den Behandlungsbeginn vor. Die Therapie einer Kassenverordnung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum starten. Es obligt dem Patienten/der Patientin zum ersten Termin eine formal korrekte und gültige Verordnung im Original vorzulegen. Bitte stellen Sie daher vorab sicher, dass Ihre Verordnung zum Zeitpunkt des ersten Termins noch gültig ist.
Rezeptecheck
Vor Beginn der Behandlung prüfen wir jedes eingereichte Rezept auf seine Gültigkeit. Daher bitten wir Sie, wann immer möglich, das Rezept 48h vor Behandlungsbeginn in unserer Praxis vorbeizubringen oder uns per Mail zukommen zu lassen.
Behandlung ohne gültiges Rezept
Wir reservieren die vereinbarte Therapiezeit fest für Sie. Liegt zum Behandlungsbeginn keine gültige Verordnung vor, können wir die Leistung nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Die Behandlung findet in diesem Fall auf Selbstzahlerbasis statt. Sie erhalten dafür im Anschluss eine private Rechnung nach unseren aktuell gültigen Honorarpreisen.